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Erpressung von Prominenten mit Nacktfotos und Revenge Porn

Prominente fürchten zurecht den Angriff auf ihr Intimleben durch höchst persönlichkeitsrechtsverletzende Foto- und Filmaufnahmen: Zahlreiche Fotos prominenter Frauen haben durch Hacker-Angriffe, den (gezielten) Diebstahl ihrer Smartphones oder Computer, aber auch durch Veröffentlichung heimlich von Ex-Partnern angefertigter Aufnahmen den Weg ins Internet gefunden – womöglich für immer.

Angriff auf Intimsphäre und Persönlichkeitsrechte

Der materielle und immaterielle Schaden für die Prominenten durch solche Veröffentlichungen ist enorm und häufig kaum zu beziffern – das Internet vergisst nie. Wirksame Prävention ist zwar grundsätzlich realisierbar, aber meist folgt ein böses Erwachen erst, wenn es zu spät ist und die Aufnahmen bereits in der Welt sind.

Sofortiges Handeln zur Schadensbegrenzung

Egal, ob die prominente Persönlichkeit mit der Veröffentlichung der Aufnahmen erpresst wird oder der „Leak“ aus bloßer Gehässigkeit erfolgt, es bedarf der sofortigen Intervention, um die Verbreitung schnellstmöglich einzudämmen und Folgeschäden zu verhindern.

Erpressern geht es um die Erreichung eines bestimmten Ziels, häufig einer Art „Lösegeld“. Da dies generell auf digitalem Weg in Bitcoins geleistet werden soll, ist technischer Sachverstand nötig, sofern man überhaupt bereit ist, diesen Weg zu gehen. Eine Garantie, dass die Nacktfotos dann nicht doch veröffentlicht werden, gibt es schließlich nicht. Will man diesen Weg gehen, bedarf es eines geschickten Unterhändlers, der die „Sprache des Internets“ spricht, das Darknet und einschlägige Foren kennt und mit dem Erpresser die genauen Modalitäten aushandeln kann.

Ein solcher Leak erfolgt meist nicht spontan, sondern kündigt sich regelmäßig bereits kurz zuvor an. Dies verschafft einen wichtigen Zeitvorsprung, der dazu dienen kann, eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Ein strategisches und koordiniertes Vorgehen ist unabdingbar, will man den Schaden effektiv minimieren. Es gilt, keine Zeit zu verlieren, indem man selbst versucht, der Lage Herr zu werden. Vertrauen Sie unserer Erfahrung!

Durch unsere Kooperationen mit namhaften Experten für Krisen-PR und Litigation-PR, Kanzleien für Medienrecht und Sachverständigen sind wir sofort handlungsfähig, um Ihre Persönlichkeitsrechte im wahrsten Sinne des Wortes zu verteidigen.

Prominente Bildaufnahmen

Strafrecht ist Kampf! Deshalb wird es zumeist nicht ausreichen, nur auf das Zivilrecht zu vertrauen, wenn auch die Polizei und Staatsanwaltschaft mit ihren besonderen Befugnissen zum Einsatz kommen kann. Dementsprechend sind erfahrene Rechtsanwälte im Medienstrafrecht die bessere Wahl, wenn es um strafrechtlich relevante Sachverhalte geht. Ergänzt wird unsere Expertise bei Bedarf durch namhafte Medienrechtler und Experten für Litigation- bzw. Krisen-PR und IT-Forensik.

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Sind Polizisten „digitale Analphabeten“?

Das Internet ist der größte Tatort der Welt. Seit dem Jahr 2008 hat sich die Anzahl von Delikten im Zusammenhang mit dem Internet nahezu verdoppelt. Allein in 2012 wurde durch Internetkriminalität ein Schaden in Höhe von ca. 42 Mio. Euro verursacht.

Es fehlen einfachste Grundkenntnisse

Wer allerdings Opfer einer Internetstraftat geworden ist und diese bei der Polizei anzeigt, wird regelmäßig enttäuscht – häufig können die für die Aufnahme von Anzeigen zuständigen Polizeibeamten die Sachverhalte nicht richtig einordnen. Alles „digitale Analphabeten“? Mitunter sind die Beamten schlicht überfordert, es fehlen oft schon einfachste technische Grundkenntnisse.

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Die „an der Front“ tätigen Polizeibeamten sind in Fällen mit IT-Bezug oftmals überfordert – insbesondere dann, wenn es um eine effektive Beweissicherung geht. Viele Polizisten erweisen sich dort mehr oder weniger als „digitale Analphabeten“, die den Umgang mit moderner Technik nicht gewohnt sind. Kennt sich der erste in einer Strafsache tätige Polizist nicht genug mit technischen Einzelheiten aus, droht in der Sache ein endgültiger Verlust wertvoller Beweismittel oder von Ermittlungsansätzen, denen unbedingt sofort nachzugehen ist.

Fortbildung bei Polizisten notwendig

Dringend bedürfte es einer Sensibilisierung der Beamten für IT- und Internetstraftaten. Die von den Opfern vorgetragenen Sachverhalte müssen von den Beamten als Straftaten eingeordnet werden, damit diese überhaupt verfolgt werden können. Darüber hinaus sind auch flächendeckende Fortbildungen der Polizei im Umgang mit digitalen Beweismitteln unabdingbar – und zwar gerade derjenigen Beamten, die für die Entgegennahme von Strafanzeigen zuständig sind.

IT-Sonderdezernat oder Strafverteidiger

Wird man von den Polizeibeamten nicht verstanden, kann es helfen, sich direkt an ein IT-Sonderdezernat des Landeskriminalamtes zu wenden. Auch ein Strafverteidiger, der über entsprechendes Wissen verfügt, kann bei der Erstattung einer Strafanzeige und sofortigen Beweissicherung behilflich sein – gegen Bezahlung, versteht sich. In sehr vielen Fällen kann es allerdings entscheidend für den Erfolg der Maßnahme sein, dass der Staatsanwaltschaft ohne Verzögerungen eine vollständige sowie aussagekräftige Strafanzeige zur Kenntnis gelangt, damit unverzüglich Sofortmaßnahmen wie etwa eine Hausdurchsuchung beim Beschuldigten angeordnet werden kann.

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