Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. ist im Strafrecht sowie den damit verbundenen Rechtsgebieten wie dem Medienstrafrecht tätig und übernimmt Strafverteidigungen und Beratungen nicht nur in Berlin und Hamburg, sondern bundesweit. Er ist Fachanwalt für Strafrecht.
Erst Journalist, nun Rechtsanwalt
Nach dem Abitur absolvierte Mirko Laudon zunächst ein Volontariat in Lübeck und war danach mehrere Jahre freiberuflich als Journalist (Print, Online, TV) sowie als Herausgeber und Geschäftsführer eines Verlags tätig, bevor er in Hamburg Rechtswissenschaft studierte.
Wenn Sie im Medienstrafrecht einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden, sind neben vertieften Kenntnissen in diesem Rechtsgebiet insbesondere auch praktische Erfahrungen im Medienbetrieb sowie ein (überlegenes) technisches Verständnis von Vorteil – gerade wenn es um Ermittlungsverfahren oder präventiver Beratung im Internetstrafrecht geht. Praktische Erfahrungen aus Verlagen und Redaktionen sind seine Stärke in der Beratung. Er kennt die Abläufe aus eigener Erfahrung.
Strafverteidigung im Medienstrafrecht
Professionelle und seriöse Strafverteidigung erfordert überdies ein hohes Maß an Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und der typisch norddeutschen Beharrlichkeit. Ich trete stets unnachgiebig für die Rechte meiner Mandanten ein. Entsprechend eines gemeinsam festgelegten Verteidigungsziels entweder verständigungsorientiert und konsensual oder hart in der Sache, jedenfalls aber substanziell in der Argumentation. Dabei gebe ich mich nicht mit weniger zufrieden als im Sinne des Mandanten zu erreichen ist.
Strafverteidigung ist Vertrauenssache! Ich bearbeite Ihren Fall nicht wie am Fließband, sondern nehme mir individuell Zeit, um das Beste für einen Mandanten zu erreichen, weil für ihn meist „viel auf dem Spiel“ steht. Ich übernehme ein Mandat auch nur, wenn ich aufgrund meiner Spezialisierung und meiner Erfahrung davon überzeugt bin, Ihnen die beste Verteidigung gewährleisten zu können. Gemeinsam besprechen und erarbeiten wir eine der individuellen Beweislage angepasste erfolgversprechende Verteidigungsstrategie, die Ihrer jeweiligen Situation am besten gerecht wird.
Guter Rat ist teuer?
Guter Rat ist teuer, verspricht schon ein altes Sprichwort. Meist ist der teuerste Rat aber leider oft der, sich einen schlechten Ratgeber gesucht zu haben. Ein Rechtsanwalt, der zwar häufig zivilrechtliche Mandate im Medienrecht bearbeitet, ist kein guter Ratgeber. Fehlt ihm im Strafrecht die Erfahrung und kennt er das Strafprozessrecht nicht, welches dem Ordnungswidrigkeitenrecht zugrunde liegt, sind schwere Fehler vorprogrammiert. Vergessen Sie nicht: Nichts ist so unbezahlbar wie Ihre Freiheit! Gerade im Strafrecht gilt es, unter Umständen existenzvernichtende Nebenfolgen im Blick zu behalten.
Vertrauen Sie nicht irgendeinem Anwalt, sondern unserer Expertise!
Fairness heißt für mich, dass wir eine Honorarvereinbarung treffen, die Ihren von Anfang an einen Überblick über die zu erwartenden Kosten verschafft. Schlechter Rat ist ohnehin der teuerste!