Strafanzeige wegen einer Medienstraftat erstatten

Sie sind Geschädigter einer Straftat durch die Medien (Zeitung, TV) oder im Zusammenhang mit Medien – etwa im Internet – geworden?

  • Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung im Internet oder in den Medien (Zeitung, Zeitschrift, Radio, TV)
  • wahrheitswidrige Berichterstattung durch die Medien
  • Veröffentlichung oder Verbreitung privater Fotos oder Videos
  • Verletzung der Privatsphäre durch Bildaufnahmen, z.B. über die Webcam oder eine heimlich installierte (versteckte) Kamera
  • Abfangen oder Ausspähen privater Daten
  • Verletzung von privaten Geheimnissen
  • Falschbeschuldigung einer Straftat oder Dienstpflichtverletzung
Anfangsverdacht für Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Wir erstatten für Sie Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft und stellen für Sie Strafantrag. Dabei handelt es sich um keine Vorlage, sondern eine individuell formulierte und sehr sorgfältig begründete Strafanzeige, die dem Staatsanwalt den Anfangsverdacht vermittelt.

Darüber hinaus werden die vorhanden Beweismittel präsentiert und in den Kontext der strafbaren Handlung gebracht.

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Kosten für die schriftliche Ausarbeitung der Strafanzeige

Wir berechnen ein Honorar von mindestens 800 Euro zzgl. USt., da die schriftliche Abfassung mit einigem Zeitaufwand verbunden ist. Sie können allerdings auch bei jeder Polizeidienststelle selbst Strafanzeige erstatten und den u.U. erforderlichen Strafantrag stellen.

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