Rechtsanwälte für Medienstrafrecht in Hamburg und Berlin:
SCHNEIDER || MICK
Rechtsanwälte Strafverteidiger PartmbB
Dr. Frédéric Schneider
Rechtsanwalt und Partner
Fachanwalt für Strafrecht
Dr. Benedikt Mick
Rechtsanwalt und Partner
Fachanwalt für Strafrecht
Strafverteidigung aus Überzeugung
Wenn Sie im Medienstrafrecht einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden, sind neben vertieften Kenntnissen im Medienstrafrecht auch strafprozessuale Kenntnisse erforderlich. Zivilrechtlich ausgerichtete Rechtsanwälte werden im Medienstrafrecht daher eher nicht die beste Empfehlung sein.
SCHNEIDER || MICK Rechtsanwälte Strafverteidiger PartmbB ist eine Partnerschaft der Rechtsanwälte Dr. Frédéric Schneider und Dr. Benedikt Mick in Hamburg und Berlin, die auf Strafverteidigung spezialisiert sind.
Intervention im Krisenfall
Sofern Sie als Unternehmer, Prominenter sowie sonstige Person des öffentlichen Lebens befürchten müssen, zum Opfer einer medial gesteuerten Kampagne zu werden, ist unverzügliches Handeln gefragt. Durch unsere Kooperationen mit namhaften Experten für Krisen-PR sowie Kanzleien für Medienrecht sind wir sofort handlungsfähig, um Ihre Persönlichkeitsrechte im wahrsten Wortsinne zu verteidigen. Deshalb wird es zumeist nicht ausreichen, nur auf das Zivilrecht zu vertrauen, wenn auch die Polizei und Staatsanwaltschaft mit ihren besonderen Befugnissen zum Einsatz kommen kann.
Dies gilt umso mehr, wenn Sie Opfer einer Straftat (Erpressung oder Nachstellung durch Stalker) werden oder mit der Veröffentlichung von höchst persönlichkeitsrechtsverletzenden Film-, Ton- oder Fotoaufnahmen im Internet gedroht wird. Eine von unseren Stärken ist jedenfalls unsere außergewöhnlich hohe technische Kompetenz. Im Internet sind wir praktisch zuhause und kennen als Strafverteidiger auch die „dunklen Ecken“. Das Darknet und Krypto-Währungen wie Bitcoin sind für uns dementsprechend keine Fremdwörter.
Vertrauen Sie nicht irgendeinem Anwalt, sondern unserer Expertise! Wir sind im Notfall für Sie da – sogar rund um die Uhr.
Präventive Beratung im Medienstrafrecht
Viele Strafverfahren und Ordnungsverfahren ließen sich durch eine rechtzeitige präventive Beratung vermeiden. Dadurch lassen sich im Vorfeld relevante Fragen klären, wie
- Darf ich als Journalist das so schreiben, wie ich das plane?
- Darf ich ein bestimmtes Foto veröffentlichen oder nutzen?
- Muss ich aus meinem Blog oder Forum einen bestimmten Post oder Kommentar löschen, weil dieser strafrechtlich geschützte Persönlichkeitsrechte anderer verletzt?
- Welche straf- und ordnungsrechtlichen Vorschriften muss ich als Start-up bei der Existenzgründung beachten?
Durch eine sorgfältige Beratung lassen sich somit nicht bloß lästige und nervenaufreibende Verfahren vermeiden, sondern zudem auch den Großteil der später dafür aufzuwendenden Kosten einsparen.
Rechtsanwälte im Medienstrafrecht
Vertrauen Sie der Expertise versierter Rechtsanwälte im Strafrecht. Diskretion ist unsere Maxime: Sie können mit uns alles besprechen, kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein. Die Rechtsanwälte und Mitarbeiter unserer Kanzlei unterliegen der Verschwiegenheit. Alle Informationen werden daher diskret sowie vertraulich behandelt.
Guter Rat ist teuer?
Guter Rat ist teuer, verspricht schon ein altes Sprichwort. Meist ist der teuerste Rat aber leider oft der, sich einen schlechten Ratgeber gesucht zu haben. Nichts ist so unbezahlbar wie Ihre Freiheit! Denn gerade im Strafrecht gilt es, möglicherweise existenzvernichtende Nebenfolgen im Blick zu behalten.
Vertrauen Sie nicht irgendeinem Anwalt, sondern unserer Expertise!