Sind Polizisten „digitale Analphabeten“?

Das Internet ist der größte Tatort der Welt. Seit dem Jahr 2008 hat sich die Anzahl von Delikten im Zusammenhang mit dem Internet nahezu verdoppelt. Allein in 2012 wurde durch Internetkriminalität ein Schaden in Höhe von ca. 42 Mio. Euro verursacht.

Es fehlen einfachste Grundkenntnisse

Wer allerdings Opfer einer Internetstraftat geworden ist und diese bei der Polizei anzeigt, wird regelmäßig enttäuscht – häufig können die für die Aufnahme von Anzeigen zuständigen Polizeibeamten die Sachverhalte nicht richtig einordnen. Alles „digitale Analphabeten“? Mitunter sind die Beamten schlicht überfordert, es fehlen oft schon einfachste technische Grundkenntnisse.

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Die „an der Front“ tätigen Polizeibeamten sind in Fällen mit IT-Bezug oftmals überfordert – insbesondere dann, wenn es um eine effektive Beweissicherung geht. Viele Polizisten erweisen sich dort mehr oder weniger als „digitale Analphabeten“, die den Umgang mit moderner Technik nicht gewohnt sind. Kennt sich der erste in einer Strafsache tätige Polizist nicht genug mit technischen Einzelheiten aus, droht in der Sache ein endgültiger Verlust wertvoller Beweismittel oder von Ermittlungsansätzen, denen unbedingt sofort nachzugehen ist.

Fortbildung bei Polizisten notwendig

Dringend bedürfte es einer Sensibilisierung der Beamten für IT- und Internetstraftaten. Die von den Opfern vorgetragenen Sachverhalte müssen von den Beamten als Straftaten eingeordnet werden, damit diese überhaupt verfolgt werden können. Darüber hinaus sind auch flächendeckende Fortbildungen der Polizei im Umgang mit digitalen Beweismitteln unabdingbar – und zwar gerade derjenigen Beamten, die für die Entgegennahme von Strafanzeigen zuständig sind.

IT-Sonderdezernat oder Strafverteidiger

Wird man von den Polizeibeamten nicht verstanden, kann es helfen, sich direkt an ein IT-Sonderdezernat des Landeskriminalamtes zu wenden. Auch ein Strafverteidiger, der über entsprechendes Wissen verfügt, kann bei der Erstattung einer Strafanzeige und sofortigen Beweissicherung behilflich sein – gegen Bezahlung, versteht sich. In sehr vielen Fällen kann es allerdings entscheidend für den Erfolg der Maßnahme sein, dass der Staatsanwaltschaft ohne Verzögerungen eine vollständige sowie aussagekräftige Strafanzeige zur Kenntnis gelangt, damit unverzüglich Sofortmaßnahmen wie etwa eine Hausdurchsuchung beim Beschuldigten angeordnet werden kann.

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