Das Medienstrafrecht ist eine Reaktion auf das Fehlverhalten von Medien mit den Mitteln des Strafrechts.
Wo mit Medien gearbeitet wird, bedarf es der rechtlichen Ordnung, Begrenzung und Orientierung. Dafür gibt es das Medienrecht. Dort wo Menschen aktiv und passiv mit Medien in Berührung kommen, wächst Potential für (zwischen-) menschliche Konflikte heran, deren Bewältigung genuine Aufgabe des Strafrechts ist. Deswegen gibt es das Medienstrafrecht.1
Der Begriff Medien bezieht sich dabei keineswegs nur auf klassische Medien wie Presse, Radio und Fernsehen (Rundfunk), sondern auch auf das Internet, Social Media und die Kommunikation insgesamt.
Werden Sie einer Straftat beschuldigt?
Nicht selten versuchen Betroffene unliebsamer Medienberichte mit den Mitteln des Strafrecht auf die Berichterstattung einzuwirken.
Die Reaktion der Strafverfolgungsbehörden kann auf verschiedenen Ebenen erfolgen: vom Ermittlungsverfahren gegen Journalisten und Fotografen, Herausgebern und Verlegern bis zur Durchsuchung von Redaktionsräumen oder Privatwohnungen.
Steht erst einmal ein bestimmter Tatverdacht im Raum, greifen die Strafverfolgungsbehörden mit „voller Härte“ zu. Anlass dafür ist oftmals sogar ein geradezu nichtiger Vorwurf wie eine Beleidigung.
Strafverfolgungsbehörden und auch Gerichte vergessen allzu oft die verfassungsrechtliche Komponente ihrer Einwirkung auf eine freie und unreglementierte Berichterstattung (Berichterstatterprivileg). Als problematisch erweist sich auch die Garantenhaftung, die den verantwortlichen Redakteur in den Fokus der Strafverfolgung rückt.
Effektive Strafverteidigung
Eine professionelle und engagierte Strafverteidigung ist notwendig, um die Interessen der Medienschaffenden zu wahren und insgesamt auch die Meinungsfreiheit und Pressefreiheit zu verteidigen. Haben Sie bereits eine Vorladung der Polizei erhalten?
Es ist Ihr gutes Recht in jeder Lage des Verfahrens einen Verteidiger Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Ziel unserer Tätigkeit ist die frühestmögliche Intervention, um das jeweilige Verfahren strategisch zu lenken, Publizität zu vermeiden und die Reputation sowie das berufliche Fortkommen unserer Mandanten zu schützen.
Beistand und Krisenintervention
Insbesondere Unternehmer und Prominente können Zielscheibe von Erpressungen, Nachstellungen durch sog. Stalker oder höchst persönlichkeitsrechtsverletzenden Film-, Ton- oder Fotoaufnahmen sein. Deren wäre Veröffentlichung geeignet, den Ruf sowie vor allem das öffentliche Ansehen der Person nachhaltig zu schädigen.
Beratung im Medienstrafrecht
Ferner ist insbesondere die präventive Beratung relevant und sollte keinesfalls außer Acht bleiben. Diese Beratung kann im Vorfeld der Berichterstattung oder aber bei Projekten im Zusammenhang mit klassischen und „neuen“ Medien hinsichtlich strafrechtlicher oder ordnungswidriger Risiken erfolgen. Die komplexe Rechtsprechung macht es oft nicht leicht, zwischen noch zulässiger und unzulässiger Berichterstattung zu unterscheiden. Schließlich bergen viele Ideen im Zusammenhang mit dem Internet rechtliche Risiken, die zu strafrechtlicher Verfolgung oder nicht unerheblichen Bußgeldern führen können. Hier ist umfassende Beratung essentiell.
Wie das Medienrecht insgesamt kann auch das Medienstrafrecht als noch „junges“ (Teil-) Rechtsgebiet verstanden werden, auf das sich in Deutschland bislang nur wenige Strafverteidiger spezialisiert haben. Obwohl kaum Fachliteratur zu diesem Themengebiet erschienen ist, zeichnet sich jetzt schon deutlich ab, dass hoher Beratungsbedarf in dem Rechtsbereich besteht – nicht zuletzt wegen der zunehmenden Bedeutung des Internets in allen Lebensbereichen.
- Mitsch, Medienstrafrecht S. V [↩]